Samstag, 24. Januar 2009
 
Schweiz: "Taser" und Diensthunde gegen Asylwerber PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eva Kumar   
Freitag, 5. Oktober 2007

Innenminister Platter schiebt ab - die Schweiz legt noch einen drauf: Der Schweizer Nationalrat will die Elektroschockwaffe Taser, die in einem Konzern in Arizona, USA hergestellt wird, bei Abschiebungen zulassen. Gegen den Widerstand der Linken, vom konservativen Abgeordneten Yvan Perrin begrüßt, unter dem Motto: Die Polizei brauche klare Regeln.

Die so genannten Taser-Pistolen verursachen beim getroffenen einen 50.000-Volt-Schock. Über die Gefährlichkeit der Waffe wird gestritten,von den einen "nicht tödliches Destabilisierungsgerät", von den anderen "Mordwaffe" genannt.

Taser International stellt die Waffen her, mit denen ein Mensch gefügig gemacht, nicht aber getötet werden soll. Das Opfer kann seine Muskeln nicht mehr kontrollieren, wird bewusstlos und sackt zusammen. Es hat keine äußerlich sichtbaren Verletzungen. "Die X26 rettet Leben, verhindert Verletzungen und ist eine Technologie für das Leben" heißt es in einem Werbeslogan für die Waffe. Nach einem Bericht von Amnesty International sollen in den USA seit 2001 mehr als 200 Menschen durch ein Taser gestorben sein. Mehr als 11.000 der 18.000 US-Strafverfolgungsbehörden sollen mit Tasern ausgerüstet sein.

Der Einsatz des Taser in der Schweiz ist eine Folge des Todes des Abschiebehäftlings Khaled Abuzarifa im Jahr 1999. Der Palästinenser erstickte an der Folge der Knebelung bei seiner Deportation. Diese "Ruhigstellung" soll nun verboten werden. (http://www.kurier.at/nachrichten/ausland/113104.php?from/nachrichten/oesterreich/112964)

Klare Regeln

Noch bis September 2006 durfte Österreich den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, das restriktivste Fremdenrecht Europas zu haben, seit Ende 2006 ist die Schweiz eindeutig vorne. Auch in deren Fremden- und Asylregelungen stehen Teile davon eindeutig im Widerspruch zu den Menschenrechten – wie beispielsweise die Verpflichtung für Asylsuchenden, binnen 48 Stunden Ausweispapiere beibringen zu müssen, weil ansonsten die sofortige Abschiebung folgt.

"Menschenrechte sind nicht verhandelbar"

Eine klare Position beziehen unter den Parteien Österreichs die Grünen: "Menschenrechte sind nicht verhandelbar, auch nicht über Volksabstimmungen. Das gilt auch für das Recht, Asyl zu beantragen, und zwar unter Bedingungen, die fair und gerecht sind. Das sind sie jetzt in der Schweiz eindeutig nicht mehr. Was das Fremdenrecht angeht, hat Österreich keinerlei Grund für weitere Verschärfungen, weil wir ohnehin bereits eines der härtesten Fremdengesetze in Europa haben", meinte der Landtagsabgeordnete Johannes Rauch im September des letzten Jahres, als BZÖ und FPÖ eine Volksabstimmung zur Verschärfung (!) des bestehenden Fremdenrechts verlangten.

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